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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maurer & Valdiek GbR

§1 Vertragsverhältnis, Geltungsbereich, Allgemeines

Der oder die Unterzeichner des Mietvertrages (Mieter) treten mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein und gelten als Schuldner bzw. Gesamtschuldner. Es gelten ausschließlich die hier verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit der Auftragserteilung (per Mail oder mit seiner Unterschrift) erkennt der Mieter diese an. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass persönliche Daten zum Zwecke der Vertragsschließung gespeichert und weiterverarbeitet werden und erklärt sich hiermit einverstanden.

§2 Anmietung und Vertragsablauf

Die Anmietung eines Fahrzeuges bzw. die Reservierung einer Chauffeurs-Dienstleistung bedarf einer schriftlichen Reservierung. Aus der Reservierung ergibt sich seitens des Mieters kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages.

Die von uns für Selbstfahrer angebotenen Fahrzeuge werden schadenfrei, verkehrssicher, vollgetankt und sauber übergeben und werden vom Mieter in selbigem Zustand zurückgegeben. Die Fahrzeuge werden mit Super-Benzin (mind. 95 Oktan) betankt und die Tankquittungen sind aufzubewahren. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nach, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt, zzgl. einer Aufwandspauschale i.H. v. 25,- €. Der Fahrzeugzustand wird bei der Anmietung mit einem Protokoll festgehalten. In den Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot.

Das Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Person gefahren werden. Der Fahrer ist mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B. Das Fahrzeug wird ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland bewegt. Die Fahrzeuge dürfen nur bewegt werden, wenn die Wetterverhältnisse ein sicheres Führen gewährleisten. Generell sind Fahrten mit einer Geschwindigkeit von mehr als 140 km/h nicht gestattet.

Im Zuge der Anmietung ist eine Anzahlung auf den Mietpreis fällig. Die Höhe richtet sich individuell nach dem Mietpreis. Die Kaution i.H. v. 500,- € ist bei Anmietung in bar zu entrichten und wird bei einer ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeuges erstattet.

Der Fahrer hat sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Renn- und Wettfahrten, sowie gewerbliche Personenbeförderungen sind untersagt, ebenso der Transport von Tieren. Für Verkehrsverstöße haftet ausschließlich der Mieter. Die Firma Maurer & Valdiek GbR ist bei einem mit Behörden erforderlichen Datenaustausch berechtigt, dem Mieter eine Aufwandspauschale i.H. v. 50,- € in Rechnung zu stellen.

Eine kostenfreie Stornierung der Buchung seitens des Mieters ist bis zu vier Wochen vor dem Anmietungstermin kostenfrei möglich. Danach hat der Mieter 50% des vereinbarten Preises zu entrichten. Die Anmietung des Fahrzeuges beginnt und endet zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten am vereinbarten Ort. Eine durch den Mieter verschuldete kürzere Nutzung berechtigt nicht zu einer Minderung des Mietpreises. Mehr-km werden laut Mietvertrag mit der entsprechenden Pauschale in Rechnung gestellt, Minder-km werden seitens des Vermieters nicht erstattet.

Der Mieter haftet bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der gemieteten Sache. Er hat sich an die Vertragsbestimmungen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu halten. Die Selbstbeteiligung bei einem Teilkaskoschaden beträgt 1.000,- € und bei einem Vollkaskoschaden 2.000,- €. Schäden, die durch übermäßigen Verschleiß hervorgerufen werden, z.B. an Reifen, Bremsen oder Felgen, oder durch fehlerhafte Bedienung, können dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden. Im Fahrzeug befindliche Personen und Gegenstände sind nicht versichert.

Bei einem Unfall oder Schaden hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu kontaktieren. Es dürfen nicht eigenständig Reparaturen durchgeführt oder Abschleppdienste beauftragt werden. Bei einem Unfall ist in jedem Fall die nächste Polizeidienststelle zu kontaktieren und Kontaktdaten von Zeugen einzuholen.

Die Rückgabe des Fahrzeuges hat zum vereinbarten Termin zu erfolgen. Der Vermieter ist unverzüglich zu kontaktieren, falls dieser Termin nicht eingehalten werden kann. Bei einem Verzug von mehr als 60 Minuten ist der Vermieter berechtigt eine Nachgebühr im Sinne der Preisliste zu erheben, welche sofort fällig wird. Bei einem zeitlichen Verzug von mehr als zwei Stunden ohne Kontaktaufnahme mit dem Vermieter wird dies zur Anzeige gebracht. Dabei entstehende Kosten sind vom Mieter zu tragen.

Die Firma Maurer & Valdiek bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften nicht, wenn durch die Nutzung eines unserer Fahrzeuge Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen.

Der Vermieter ist berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen, vom Mietvertrag zurückzutreten. Dem Mieter entsteht daraus kein Anspruch auf Schadensersatz.

§3 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einer Klausel dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Klausel ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.



Lehre, 01.05.2016

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